Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen (Stand: Oktober 2008)

1. Bestellung und Vertragsabschluss

Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Der Inhalt unserer Bestellung wird für beide Teile verbindlich, wenn der Besteller nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche gerügt oder widersprochen hat.
Die Lieferungen erfolgen frei Haus des Bestellers, inklusive Versand- und Verpackungskosten.

2. Preisgrundlage

Die Lieferung erfolgt aufgrund vorher angebotenen/vereinbarter Preise. Diese Preisänderungen sind zwei Monate vorher schriftlich anzukündigen.

3. Lieferzeit, höhere Gewalt

Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der vollständigen und mangelfreien Warenmenge bei der von uns genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle. Die Entgegennahme der Ware bedeutet noch keine Annahme als Erfüllung. Die Ware gilt erst dann als im Zeitpunkt des Eingangs als Erfüllung angenommen, wenn wir die Ware nicht binnen zwei Wochen nach Eingang beanstanden.

4. Lieferung

Der Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr des Lieferers.

Durch mangelhafte Verpackung verursachte Beschädigungen der Ware gehen zu Lasten des Lieferers. Zahlungsfristen laufen erst ab der vollständigen Anlieferung der bestellten Ware mit dem letzten Lieferdatum.

5. Mängelhaftung, Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle

Der Lieferer leistet Gewähr für die Mangelfreiheit der Lieferung, für die Einhaltung von Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantien sowie dafür, dass die Lieferung dem Verwendungszweck, dem neuesten Stand der Technik und den einschlägigen Bestimmungen der Behörden und Fachverbände entspricht und nicht gegen Rechte Dritter verstößt.

Ort der Ablieferung und Untersuchung im Sinne der § 377 HGB ist der von uns angegebene Bestimmungsplatz. Eine innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Ankunft am Bestimmungsplatz beim Lieferer eingehende Mängelrüge ist rechtzeitig. Bei versteckten Mängeln beträgt die Frist zwei Wochen ab Entdeckung. Auf Grund der Qualitätssicherung und -kontrolle des Lieferers beschränkt sich unsere Untersuchungspflicht gem. §§ 377 HGB auf die Prüfung, ob die gelieferten Produkte der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen, ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Fehler vorliegen.

6. Haftung

Die Haftung des Lieferers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Zahlung

Falls nichts anderes vereinbart ist, leisten wir Zahlung innerhalb 30 Tagen netto. Mit der Zahlung verzichten wir nicht auf Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche.

Unsere Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte können nicht eingeschränkt werden.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Achim. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Achim. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Es gelten die Incoterms 2000.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder teilunwirksam sein, dann verpflichten sich die Parteien eine solche Regelung zu treffen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Im Fall der Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.